Anmeldung & Aufnahme (Kinderkrippe)

Die Krippengruppe bietet 10 Kindern Platz, die von mindestens zwei Erzieherinnen betreut werden.

In der Regel können Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr in die Kinderkrippe aufgenommen werden. Die Anmeldung eines Kindes erfolgt schriftlich gegenüber dem Trägerverein und ist für beide Seiten unverbindlich.

Über die Aufnahme eines Kindes in die Kinderkrippe entscheidet das Kollegium. In einem nachfolgenden Vertrags- und Finanzgespräch des Kindergartenträgers mit den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten werden entsprechend der jeweils gültigen Beitragsordnung des Trägervereins die Beitragszahlungen vereinbart und ein Kinderkrippenvertrag abgeschlossen. Erst mit Abschluss des Kinderkrippenvertrages ist die Aufnahme rechtsgültig.

:: Anmeldeformular (PDF)

Bitte beachten Sie:

Eine Anmeldung im Online-System der Stadt Gernsbach ist nicht mit einer Anmeldung in unserem Kindergarten gleichzusetzen.
Diese muss immer persönlich in unserer Einrichtung erfolgen!

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